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Jan Rexroth
Am Hof 33
23942 Dassow OT Groß Voigtshagen

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fon: +49 451 305006451
fax: +49 451 305006459
mail: info@rexroth-engineering.de

USt.IdNr: DE248485192

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AXA Versicherung AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Dienstleistungen von
Rexroth Engineering
Jan Rexroth
Dipl.-Ing Bauwesen, freiberuflich
Am Hof 33
23942 Dassow OT Groß Voigtshagen
Tel.: +49 451 30 500 645 1
Email: info@rexroth-engineering.de

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Rexroth Engineering, Dipl.-Ing. Jan Rexroth – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinen Vertragspartnern – nachstehend als Auftraggeber – bezeichnet.
1.2 Über Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, welche durch den Dienstleister vorgenommen wurden, werden die Auftraggeber schriftlich informiert. Sie gelten als angenommen, wenn seitens des Auftraggebers nicht schriftlich, binnen einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen, gegenüber dem Dienstleister Widerspruch erhoben wird.
2. Angebote und Vertragsgegenstand
2.1 Die Angebote der Dienstleisters sind, sofern nichts anderes angegeben, stets freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich der Vergütung. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch Unterzeichnung des Vertrages der durch beide Vertragsparteien zustande.
2.2 Diese Bedingungen gelten auch für die vom Dienstleister angebotenen Zusatzleistungen, die über den geschlossenen Vertrag hinausgehen und auf Grundlage einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung erfolgen.
2.3 Mündliche Erklärungen der Mitarbeiter des Dienstleisters sind in jedem Fall unverbindlich.
2.4 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifisch, individuell vertraglich abgestimmten Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien ausdrücklich ungewollt und wird durch eine vereinbarte Zusammenarbeit keinesfalls begründet.
2.5 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange ist allein der Dienstleister verantwortlich und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.6 Es ist dem Dienstleister freigestellt, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots schriftlich postalisch, per Fax oder per Email zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages, sowie die genaue Aufgabenbeschreibung ist im
Dienstleistungsvertrag festzulegen.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet zu spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkten.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen vereinbart.
4.3 Vereinbarten Dienstleistungspreisen liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.
4.4 Sofern nicht anders, schriftlich vereinbart, sind sämtliche Zahlungen innerhalb 21 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 3 % – über dem aktuellen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.
4.5 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Der Dienstleister verpflichtet sich, die Original-Quittungen der Rechnung im Original beizulegen. Eine Kopie der Quittung behält er bis zum vollständigen Ausgleich des Rechnungsbetrages zur Sicherung der Forderung.
4.6 Alle Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.
4.7 Soweit für die Umsetzung der vom Dienstleister nach eingehender Beratung vorgeschlagenen Maßnahmen weitere Kosten entstehen können (z.B. für die Anschaffung von Gegenständen und Materialien), so sind die dazu erforderlichen Kosten nicht von der vereinbarten Vergütung gedeckt. Der Dienstleister wird dem Auftraggeber rechtzeitig über die mögliche Entstehung weiterer Kosten unterrichten. Widerspricht der Auftraggeber dem vom Dienstleister vorgeschlagenen Kostenaufwand nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, so gilt der zusätzliche Aufwand als genehmigt und der Auftraggeber ist verpflichtet, die zusätzlichen Kosten zu tragen.
4.8 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Forderungen des Dienstleisters um Gegenforderungen zu kürzen, es sei denn, dass diese vom Dienstleister schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggeber kann ebenfalls nur mit einer rechtskräftig festgestellten Gegenforderung ausgeführt werden.
4.9 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten. Gleiches gilt für die Übertragung des gesamten Vertrages.
5. Leistungsumfang
5.1 Vom Dienstleister zu erbringende Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag oder alternativ dem vom Dienstleister gemachten und vom Auftraggeber durch Bestätigung oder Leistungsannahme akzeptierten Angebot. Der konkrete Leistungsumfang wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Vorschriften durchgeführt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister.
5.2 Durch den Dienstleister wird der Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit informiert.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so wird er den Auftraggeber darüber unverzüglich in Kenntnis setzen.
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und seine Arbeitsleistung, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt. Beide Parteien vereinbaren, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Projektablauf für beide Parteien sicherzustellen. Für Fehler, welche auf der fehler- oder lückenhaften Darstellung des Sachverhaltes und/oder falscher oder fehlender Informationen/Unterlagen beruhen, wird keine Haftung seitens des Dienstleisters übernommen.
5.5 Auskünfte und Beratungen erfolgen aufgrund der bisherigen Erfahrungen; für den Auftraggebern sind diese Auskünfte und Beratungen unverbindliche Empfehlungen.
5.6 Der Auftraggeber gewährt dem Dienstleister uneingeschränkten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten/ den Baustellen soweit dies zur Erbringung der Leistungen des Dienstleisters erforderlich ist.
5.7 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Dienstleister kein Weisungsrecht gegenüber seinen Mitarbeitern zusteht. Der Auftraggeber wird daher eigenverantwortlich für die Umsetzung der vom Dienstleister vorgeschlagenen Maßnahmen Sorge tragen. Ferner wird der Auftraggeber dafür Sorge tragen, dass seine Mitarbeiter den Dienstleister bei der Erbringung seiner Leistungen – soweit erforderlich – unterstützen.
5.8. Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers sind für den Dienstleister kostenfrei.
5.9 Soweit durch den Dienstleister weitere Leistungen Dritter vorgeschlagen werden, kommt eine vertragliche Vereinbarung ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten zustande. Bei der Vermittlung derartiger Leistungen handelt es sich um unverbindliche Empfehlungen.
6. Verschwiegenheitspflicht
6.1 Der Dienstleister verpflichtet sich ausdrücklich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und zeitlich darüber hinaus, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
6.2 Der Dienstleister ist berechtigt, die Dienstleistung zusammen mit dem Namen der Auftraggeber in seiner Referenzliste zu veröffentlichen. Dies ist der Tätigkeit des Freiberuflers geschuldet, da eine Eigenwerbung unzulässig ist.
7. Haftung
7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang. Allgemein beschränkt sich die Haftung außerhalb der groben Fahrlässigkeit auf die Deckung der durch den Dienstleister abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Diese stellt der Dienstleiter dem Auftraggeber frühzeitig, auf Verlangen zur Einsicht zur Verfügung.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auch auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3 Schadensersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist des §638 BGB unterliegen, verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang der vereinbarten Leistung beim Auftraggeber.
7.4 Soweit der Dienstleister die Beschaffung von Materialien und/oder Gegenständen vermittelt, bestehen etwaige Haftungs- und/oder Gewährleistungsansprüche ausschließlich gegenüber dem vom Dienstleister vorgeschlagenen Vertragspartner.
8. Auftraggeber- und Projektunterlagen
8.1 Sämtliche Unterlagen, die der Dienstleister zur Ausführung seiner Leistung erhält, bleiben Eigentum des Auftraggebers und dürfen nur zur Erbringung seiner Leistungen verwendet werden.
8.2 Die Unterlagen werden vom Dienstleister sorgfältig verwahrt und auf erstes Verlangen zurückgegeben.9. Gerichtsstand
9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Auftraggeber im In- und Ausland gleichermaßen.
9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist:
ausschließlich der Sitz des Dienstleisters, aktuell Lübeck (Stand 2015)
10. Sonstige Bestimmungen
Der Dienstleister ist nur nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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